Die Erprobungsstufe am GEÜ umfasst die Klassen 5 und 6. Sie bildet eine pädagogische Einheit, in der die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsentscheidung von der Klasse 5 in die Klasse 6 übergehen. Erst am Ende der zwei Jahre muss die Eignung für die Schulform Gymnasium festgestellt werden.
In der Erprobungsstufe geht es darum, einen möglichst behutsamen Übergang von der Grundschule in die neue Schulform Gymnasium zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Grundlagen für die am Gymnasium fachspezifischen Arbeitsweisen gelegt, selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen durch Entwicklung und Erweiterung der Medien- und Methodenkompetenz unterstützt, um eine möglichst fundierte Empfehlung für die weitere Schullaufbahn am Ende der Erprobungsstufe geben zu können.
Der Übergang von der Grundschule
Der Übergang auf eine weiterführende Schule bedeutet häufig eine große Umstellung für die Kinder. Sie wechseln in ein viel größeres Schulsystem, in dem sie jetzt wieder die „Kleinsten“ sind. In der Klasse lernen sie neue Mitschüler und Mitschülerinnen kennen, die aus verschiedenen Stadtteilen und Grundschulen kommen. Der Unterricht wird nicht mehr wie in der Grundschule hauptsächlich von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt, sondern von verschiedenen Fachlehrkräften.
Das GEÜ erleichtert durch unterstützende Maßnahmen und Angebote den Kinder diesen Übergang
Schon vor der Anmeldung können die Kinder am Tag der offenen Tür einen ersten Einblick in unser vielfältiges und lebendiges Schulleben bekommen. Bei der Klassenbildung versuchen wir, die Wünsche der Kinder zu berücksichtigen. Kinder, die aus derselben Grundschule kommen, werden möglichst nicht getrennt, um bestehende Freundschaften, die den Kindern zu Beginn mehr Sicherheit geben, nicht zu gefährden. Vor den Sommerferien laden wir alle neuen Schülerinnen und Schüler zu einem Kennenlernnachmittag ein. Sie haben hierbei Gelegenheit ihr neues Lernumfeld, die Klassengemeinschaft und das Klassenleitungsteam kennenzulernen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben während dieser Zeit die Möglichkeit, mit der Schulleitung und der Erprobungsstufenkoordination aktuelle Fragen zu besprechen. Die neuen Klassen 5 werden von Mentorinnen und Mentoren aus den Jahrgangsstufen 8 und 9 betreut.
Wahl der zweiten Fremdsprache in Klasse 7
Im Laufe der Klasse 6 müssen sich die Kinder zusammen mit ihren Eltern/ihren Erziehungsberechtigten für die zweite Fremdsprache, die in der Jahrgangsstufe 7 einsetzt, entscheiden. Als Entscheidungshilfe stellen wir ausführliches Informationsmaterial zur Verfügung, das im häuslichen Kreis besprochen werden kann. In einer zentralen Informationsveranstaltung beantworten Lehrkräfte der Fächer Französisch und Latein die noch offenen Fragen. Danach gehen jeweils eine Französisch- und eine Lateinlehrkraft gemeinsam in die einzelnen Klassen, um die Fragen der Schülerinnen und Schüler zu beantworten. Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache wird geblockt, d.h. es werden klassenübergreifend Französisch- und Lateingruppen gebildet, die bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 bestehen bleiben.
Beratung und Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten
Gerade in den ersten zwei Jahren im Gymnasium spielt die Beratung und die Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle. Regelmäßige Sprechtage und individuelle Gespräche dienen dazu, eventuell auftauchende Probleme zu diskutieren und Lösungswege zu erarbeiten. In regelmäßig stattfindenden Erprobungsstufenkonferenzen (insgesamt acht innerhalb der Klassen 5/6) beraten die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte über die Schülerinnen und Schüler. Es wird ein Bild des Leistungsstandes der Klasse und der Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erstellt.
Die Lehrkräfte beraten über Möglichkeiten, Schwierigkeiten im Lern- und Sozialbereich zu überwinden. Die Ergebnisse der Beratungen teilen die Klassenleitungen den Eltern und Erziehungsberechtigten in einem klärenden Gespräch mit. Selbstverständlich können die Eltern und Erziehungsberechtigten auch jederzeit von sich aus ein Gespräch suchen. Darüber hinaus arbeiten wir mit den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen zusammen. Wir laden die ehemaligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Grundschulen zu einer Erprobungsstufenkonferenz am Beginn der Jahrgangsstufe 6 ein. Die Klassenleitungen der neuen Klassen 5 besuchen im Gegenzug auch die Grundschulen aus unserem Einzugsgebiet und hospitieren in einer Klasse 4.
Das Ende der Erprobungsstufe
Der intensive Erfahrungsaustausch innerhalb der Schule und zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ermöglicht am Ende der Erprobungsstufe eine fundierte Entscheidung darüber, ob das Gymnasium die für das jeweilige Kind geeignete weiterführende Schulform darstellt. Mit der Versetzung in die Klasse 7 bestätigt die Versetzungskonferenz die Eignung für die Schulform. Das Verfahren am Ende der Jahrgangsstufe 6 wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig in ausführlichen Beratungsgesprächen erläutert..